Reiserückkehrer Sommerferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auch für die anstehenden Sommerferien möchten wir Sie auf die bestehenden Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland hinweisen. Mit Stand Juni 2021 gelten folgende gesetzliche Vorgaben:

Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich mindestens 10 Tage lang in Quarantäne begeben. Quarantäne bedeutet: Sie bleiben zuhause und treffen keine Personen, die nicht mit Ihnen zuhause leben.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sich freitesten können, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen. Dafür reicht ein negativer Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ohne Testung ist eine Absonderung von zehn Tagen erforderlich. Für Kinder unter sechs Jahren gibt es keine Nachweispflicht.

Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für das ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, weil

  • in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus besteht (Hochinzidenzgebiet), oder
  • in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind (Virusvariantengebiet),

müssen sich unmittelbar in Quarantäne begeben. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, kann sich ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Bei einer Einreise aus dem Virusvariantengebiet ist das nicht möglich, die Quarantäne dauert 14 Tage.

Alle aktuellen Regeln sowie die Länder, die als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete gelten, finden Sie unter Reisen: Offizielles Corona FAQ – hamburg.de. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Ihrem Urlaub und vor Ihrer Rückkehr über die aktuellen Regeln.

Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln an Ihrem Reiseziel während Ihres Aufenthalts sehr gut ein und achten Sie vor dem Besuch Ihres Kindes in der Ferienbetreuung oder in der Schule in besonderem Maße darauf, dass sich keine Corona-typischen Krankheitssymptome entwickelt haben. Wir bitten Sie als Sorgeberechtigte bzw. als volljährige Schülerinnen oder Schüler, die folgende Erklärung (s. Link) auszufüllen und diese am ersten Tag der Ferienbetreuung oder am ersten Schultag an die Ferienbetreuungskraft bzw. die zuständige Lehrkraft zu geben.

Downloads Urlaubsrückkehrer in verschiedenen Sprachen finden Sie hier:

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