Gesundheit

 

 

Hinweise zum Masernschutzgesetz

Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148) in Kraft getreten. Es besteht nun eine Impfpflicht für alle Kinder und alle an der Schule beschäftigten Personen. Alle wichtigen Informationen (in Deutsch, Englisch, Arabisch, Polnisch) finden Sie hier: