Corona-Hygieneplan
Alle Schulen in Hamburg verfügen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind. Die aktuelle Fassung finden Sie hier: 33. Fassung Corona Hygienplan
Hinweise zum Umgang mit Krankheitssymptomen
Sozialbehörde_Infografik Schule Stand 08.11.2021
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Coronavirus FAQ – Schulen
Quarantänen, Kontaktnachverfolgung und Freitestung
Die Hinweise Behörde für Schule und Berufsbildung/Sozialbehörde/zum Vorgehen der Gesundheitsämter bei der Anordnung von Quarantänen, der Kontaktnachverfolgung und der Freitestung an den Hamburger Schulen ab dem 28.04.2022 finden Sie hier: Hinweise zu Quarantäne und Isolation
Hinweise zum Masernschutzgesetz
Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148) in Kraft getreten. Es besteht nun eine Impfpflicht für alle Kinder und alle an der Schule beschäftigten Personen. Alle wichtigen Informationen (in Deutsch, Englisch, Arabisch, Polnisch) finden Sie hier:
- Information Masernschutznachweis für neue Schüler*innen
- Information Masernschutznachweis für neue Schüler*innen_RU
- Information Masernschutznachweis für neue Schüler*innen _AR
- Information Masernschutznachweis für neue Schüler*innen _EN
- Information Masernschutznachweis für Bestandsschüler*innen
- Information Masernschutznachweis für Bestandsschüler*innen_AR
- Information Masernschutznachweis für Bestandsschüler*innen_EN
- Information Masernschutznachweis für Bestandsschüler*innen_RU