Anmeldezeitraum für die neuen 1. Klassen im Schuljahr 2024/25:
8. Januar bis 26. Januar 2024
Liebe Eltern,
für die Einschulung in Klasse 1 ist die persönliche Vorstellung des einzuschulenden Kindes eine gesetzliche Maßgabe. Um die Anzahl der Besuche im Schulsekretariat zu verringern, kann von dieser Maßgabe abgewichen werden, wenn das anzumeldende Kind bereits in der Vorschulklasse der Anmeldeschule beschult wird und ein regelmäßiger Kontakt zum Kind besteht. Bitte machen Sie für die Anmeldung Ihres Kindes telefonisch einen Termin im Schulbüro bei Frau Fijolek aus: Telefon 040 / 428 9369 – 0
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Das Einladungsschreiben und den ausgefüllten Anmeldebogen. Beides erhalten Sie per Post.
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder den Geburtsschein oder die Abstammungsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch
- Den Personalausweis eines Sorgeberechtigten oder (bei ausländischer Staatsangehörigkeit) Ihren Pass oder Passersatz (wenn kein Personalausweis vorgelegt werden kann: aktuelle amtliche Meldebestätigung für das Kind)
- Impfausweis Ihres Kindes (Nachweis Masernimpfschutz)
- Ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge
- Eine Bescheinigung über letzte altersgemäße Vorsorgeuntersuchung (die sogenannte U9-Untersuchung)
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ANMELDUNG ZUR VORSCHULE
Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2024/2025:
ab November 2023 bis 26. Januar 2024
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Den ausgefüllten Anmeldebogen
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder den Geburtsschein, die Abstammungsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch
- Den Personalausweis eines Sorgeberechtigten oder (falls Sie ausländischer Staatsangehörigkeit sind) Ihren Pass oder Passersatz
- Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung)
- Ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge
- Eine Bescheinigung über letzte altersgemäße Vorsorgeuntersuchung (die sogenannte U9-Untersuchung)
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VIEREINHALBJÄHRIGEN-VORSTELLUNG
Alle Kinder, die 2025 schulpflichtig werden, also in der Zeit zwischen dem 02.07.2018 und dem 01.07.2019 geboren sind, werden mit Ihren Eltern zu einem Gespräch eingeladen. Die Einschätzung der altersgemäßen Entwicklung Ihres Kindes erfolgt durch die regional zuständige Schule. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, diese Kinder bei der für die Wohnung zuständigen Schule persönlich vorzustellen.
Der Vorstellungszeitraum findet vom 1.11.2023 – 19.01.2024 statt. Alle Sorgeberechtigten werden persönlich eingeladen und bekommen ein Einladungsschreiben von der Schule. Bitte versuchen Sie den vorgeschlagenen Termin einzurichten und bringen folgende Unterlagen mit:
- Das Einladungsschreiben und den ausgefüllten Anmeldebogen
- Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch,
- Personalausweis oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz),
- ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge.
- Bescheinigung über die letzte altersgemäße ärztliche Vorsorgeuntersuchung (gelbes Untersuchungsheft für Kinder mit Nachweis der U 8- bzw. U 9-Untersuchung) oder ein Hinweis des Arztes,
- Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung)
- ggf. Gutachten oder Berichte über den Entwicklungsstand des Kindes
A l l e Kinder, die in Hamburg wohnen, sind vorzustellen. Das gilt auch für diejenigen Kinder,
- die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und/oder
- die in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt sind.
Kinder, die im Vorstellungszeitraum vorübergehend ortsabwesend oder im Krankenhaus sind, sind zu einem späteren Zeitpunkt vorzustellen. Die Eltern werden gebeten, einen gesonderten Vorstellungstermin mit der Schule zu vereinbaren.