Für das Schuljahr 2025/26
Anmeldezeitraum vom 06. Januar bis 24. Januar 2025
Am 01. August 2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 02. Juli 2018 bis zum 01. Juli 2019 geboren sind.
Für die Einschulung in Klasse 1 ist die persönliche Vorstellung des einzuschulenden Kindes eine gesetzliche Maßgabe. Um die Anzahl der Besuche im Schulsekretariat zu verringern, kann von dieser Maßgabe abgewichen werden, wenn das anzumeldende Kind bereits in der Vorschulklasse der Anmeldeschule beschult wird und ein regelmäßiger Kontakt zum Kind besteht.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Schulbüro mit Frau Fijolek: Telefon 040 42893690
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung mit:
- Das Einladungsschreiben und den ausgefüllten Anmeldebogen. Beides erhalten Sie per Post.
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder den Geburtsschein oder die Abstammungsurkunde oder einen Auszug aus dem Familienbuch
- Den Personalausweis eines Sorgeberechtigten oder (bei ausländischer Staatsangehörigkeit) Ihren Pass oder Passersatz (wenn kein Personalausweis vorgelegt werden kann: aktuelle amtliche Meldebestätigung für das Kind)
- Impfausweis Ihres Kindes (Nachweis Masernimpfschutz)
- Ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge
- Eine Bescheinigung über letzte altersgemäße Vorsorgeuntersuchung (die sogenannte U9-Untersuchung)